18. Juli 2020 / Allgemeines

Gnadenentscheide für Verkehrssünder

Hochsauerlandkreis erläutert Umgang mit Bußgeldbescheiden

Hochsauerlandkreis.

Bund und Länder haben sich geeinigt, wie mit den bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheiden umzugehen ist, die auf Grundlage des inzwischen wieder außer Kraft gesetzten Bußgeldkatalogs ergangen sind.

Gute Nachrichten für alle, die ihren Führerschein abgeben mussten:  Die Bezirksregierungen werden von Amts wegen jeden Fall dahin prüfen, ob die Betroffenen ihren Führerschein im Rahmen einer sogenannten "Gnadenentscheidung" zurückerhalten. Die Kreise sind aufgefordert, der Bezirksregierung Arnsberg alle Verfahren, die Fahrverbote betreffen, vorzulegen.

"Unsere Bußgeldstelle ist gut vorbereitet und hat direkt heute Morgen (17.07.) , nachdem wir die Mitteilung vom Land erhalten haben, Kontakt mit der Bezirksregierung aufgenommen. Wir hoffen, dass die Verfahren jetzt schnell entschieden werden können", so Jürgen Uhl, Pressesprecher des Hochsauerlandkreises.

Wer kein Fahrverbot, aber einen Bußgeldbescheid bekommen hat, bei dem die Einspruchsfrist abgelaufen ist, kann ebenfalls auf das Gnadenrecht hoffen. Hier erfolgt allerdings keine Prüfung von Amts wegen, heißt: die Betroffenen müssen selbst aktiv werden. "Hierfür", so Uhl, "reicht ein formloses Schreiben an unsere Bußgeldstelle. Wir leiten die Anträge dann an die Bezirksregierung weiter."  Wichtig: Wer ein Gnadenersuchen stellt, sollte auf jeden Fall das Aktenzeichen angeben oder einfach eine Kopie des Bußgeldbescheides beifügen, damit die Behörde das Gesuch zuordnen kann.

Alle Verfahren, die noch nicht rechtkräftig abgeschlossen waren, prüft der Hochsauerlandkreis bereits seit letzter Woche von Amts wegen. In der letzten Woche sind bereits rund 3.000 der mehr als 4.500 Verfahren dieser Art noch einmal überprüft worden.  Wo die Voraussetzungen dafür vorliegen, wird der ursprüngliche Bescheid aufgehoben und durch einen neuen ersetzt. Hat der Betroffene schon gezahlt und ergibt sich bei der Prüfung, dass der Bürger zu viel gezahlt hat, erstattet der Kreis die Differenz. Dass ein neuer Bußgeldbescheid ergeht, kündigt der Kreis immer mit einem kurzen Schreiben an.  "Bitte zahlen Sie dann nicht mehr auf den alten Bescheid, sondern warten Sie den neuen ab. Nur der Betrag ist dann relevant", so Uhl.

 

 

Pressekontakt: j.uhl

 

Kontaktdaten:

Pressestelle Hochsauerlandkreis

Martin Reuther (V.i.S.d.P.)

Steinstraße 27

59872 Meschede

Fon: 0291/94-1458

Fax: 0291/94-26134

Mail: pressestelle@hochsauerlandkreis.de

Internet: www.hochsauerlandkreis.de

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